Schnell, entspannt & nachhaltig.

Lösbar System
Ängste verstehen
Angsttherapeutin
Feedbacks
Mein Angebot
Wie's funktioniert
Angst überwinden
Bei Angst
Online Psychologe bei Ängsten
Mit Stefy
Mein Angebot

§1 Anwendungsbereich der AGB & Behandlungsvertrag

1a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Frau Dipl.-Psych. Stephanie Ferretti, im Folgenden „Therapeutin“ genannt, und dem/der Klient*in als Behandlungsvertrag, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

1b) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der/die Klient*in das generelle Angebot der Therapeutin, die Heilkunde gegen jedermann auszuüben, durch konkludentes Handeln annimmt und sich an die Therapeutin zum Zwecke der Beratung, Diagnose oder Therapie wendet.

1c) Die Therapeutin ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Therapeutin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Therapeutin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten

1d) Manchmal werden von der Therapeutin auch Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt oder auch nicht allgemein erklärbar sind. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der/die Klient*in die Anwendung dieser Methoden ablehnt, hat er oder sie dies der Therapeutin gegenüber vor Behandlungsbeginn schriftlich zu erklären.

2. Kündigung des Behandlungsvertrages

2a) Der Behandlungsvertrag kann jederzeit von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

2b) Eine Kündigung durch die Therapeutin zur Unzeit ist jedoch nur zulässig soweit hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Klient*in erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht, unzutreffend oder vorsätzlich lückenhaft erteilt, wenn der Therapeutin aufgrund einer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in einen Gewissenskonflikt bringen könnten. Zum Zeitpunkt der Kündigung bereits entstandene Honoraransprüche der Therapeutin bleiben von der Kündigung unberührt.

3. Mitwirkung des Klienten / der Klientin  

3a) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Klient*in nicht verpflichtet. Jedoch hat der/die jeweilige Klient*in die vereinbarten Verhaltensanweisungen befolgen, da ansonsten kein Behandlungserfolg zu erwarten ist. Hierzu hat der/die Klient*in jeder Zeit die Möglichkeit sich aktiv in die Therapieplanung einzubringen um evtl. Behandlungsalternativen zu schaffen. Die Therapeutin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der/die Klient*in Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

4. Terminvereinbarungen & Honorierung der Therapeutin

4a) Die Therapeutin hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. Eine Inanspruchnahme eines Termins in der Praxis Lösbar Berlin (Inhaberin Stephanie Ferretti) ist eine kostenpflichtige Leistung die zur Zahlung verpflichtet; diese richten sich je nach der jeweiligen Art des Behandlungstermins.

4b) Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten den Rechnungsbetrag nicht.

4c) Das telefonische Kennenlerngespräch (oder Videoanruf) ist gebührenpflichtig und dient zur Beantwortung eventueller Fragen und einem ersten Kennenlernen vor der Terminbuchung.

4d) Das Honorar ist anteilig bei Buchung zu überweisen um Termine verbindlich zu reservieren. Die Regelungen bzgl. weiterer Zahlungen werden individuell mit dem Klient/der Klientin abgestimmt und schriftlich vereinbart. Die Rechnung wird per E-Mail an den/die Klient*in geschickt.

4e) Die Honorare sind immer und von jedem nach der jeweiligen Behandlung per Überweisung zu entrichten. Die Rechnung wird per E-Mail auf Wunsch an den/die Klient*in geschickt.

4f) Ich arbeite ausschließlich auf Bestellung, d.h. es gibt keine freie Sprechstunde. Klient*innen werden individuelle Zeitspannen eingeplant ohne Wartezimmer-Zeiten. Demnach ist es nicht möglich bei einem Terminausfall, den/die nächste/n Klient*in vorzuziehen. Ich bitte daher um Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis, Termin spätestens 48 Stunden vorher per Telefon (Mailbox) oder per E-Mail abzusagen oder zu verschieben. Nicht eingehaltene oder kurzfristig (weniger als 48 Stunden vorher) abgesagte Termine werden berechnet. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Klient*in mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt.

5. Absage durch Praxis

Für den Fall, dass die Praxis Termine absagen und / oder verschieben muss, verpflichten sich Klient*innen bei Terminvergabe eine Telefonnummer anzugeben, z.B. Mobil, unter der sie im Notfall zu erreichen sind. Es wird der nächst mögliche Ersatztermin angeboten.

6. Pünktlichkeit & Verspätungen  

Bei Verspätungen von mehr als 15 Minuten kann der Behandlungstermin nicht mehr zeitgerecht erfolgen. Hier wird nach meinem Ermessen ebenfalls eine Ausfallpauschale fällig. Diese kann nach Absprache bei einem neuen Behandlungstermin anteilig verrechnet werden.

7. Rechnungsstellung

7a) Der/die Klient*in erhält für die gebuchten Termine auf Wunsch eine Rechnung per E-Mail.

8. Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden zunächst mündlich und gegebenenfalls schriftlich vorzubringen.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrags oder AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.